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Wissen für Therapeutinnen und Therapeuten

Bezahlte Fortbildung: was in der Vereinbarung stehen muss

Manuelle Therapie kostet mehrere tausend Euro. Wer sie bezahlt bekommt, unterschreibt fast immer eine Bindungsfrist. Welche zulässig ist und welche vor Gericht fällt.

Jörn Schmidt, Physiotherapeut, Orthopädische Manuelle Therapie Aktualisiert am 18. September 2026 5 Minuten

Bezahlte Fortbildung: was in der Vereinbarung stehen muss

Warum über Fortbildung fast immer ein Vertrag existiert

Manuelle Therapie, Lymphdrainage, Bobath, KG am Gerät: Jede dieser Fortbildungen kostet vierstellig, dauert Wochen und entscheidet darüber, was Sie abrechnen dürfen. Praxen zahlen das, weil sie die Abrechnungsposition brauchen. Und sie wollen nicht, dass jemand danach sofort geht.

Deshalb hängt an einer bezahlten Fortbildung fast immer eine Bindungsfrist: Sie bleiben eine bestimmte Zeit, sonst zahlen Sie anteilig zurück.

Das ist kein Warnzeichen. Das ist branchenüblich und arbeitsrechtlich erlaubt. Ein Warnzeichen ist etwas anderes: wenn niemand Ihnen die Klausel zeigen will, bevor Sie unterschreiben.

Wie lange darf eine Bindungsfrist sein?

Das Bundesarbeitsgericht hat dazu Richtwerte entwickelt. Sie hängen an der Dauer der Fortbildung, nicht an ihren Kosten:

Dauer der FortbildungZulässige Bindung
bis 1 Monathöchstens 6 Monate
bis 2 Monatehöchstens 1 Jahr
3 bis 4 Monatehöchstens 2 Jahre
6 bis 12 Monatehöchstens 3 Jahre
über 2 Jahrehöchstens 5 Jahre

Die meisten Zertifikatsfortbildungen in der Physiotherapie laufen berufsbegleitend über mehrere Monate verteilt. Gezählt wird die reine Freistellungsdauer, nicht der Zeitraum vom ersten bis zum letzten Kurstag.

Wann eine Klausel unwirksam ist

Hier wird es für Sie interessant, denn eine fehlerhafte Klausel fällt komplett weg. Nicht gekürzt - weg. Drei Fehler kommen immer wieder vor:

1. Die Rückzahlung sinkt nicht mit der Zeit. Wer nach elf von zwölf Monaten noch den vollen Betrag schuldet, hat eine unwirksame Klausel unterschrieben. Der Betrag muss sich Monat für Monat verringern.

2. Die Klausel greift bei jeder Kündigung. Zurückzahlen müssen Sie nur, wenn Sie selbst gehen oder Ihr Verhalten die Kündigung ausgelöst hat. Kündigt die Praxis betriebsbedingt oder weil Sie krank geworden sind, darf nichts zurückgefordert werden. Steht das nicht drin, ist die Klausel angreifbar.

3. Die Frist ist zu lang für die Fortbildung. Ein Wochenendkurs mit zwei Jahren Bindung fällt durch.

Was Sie vor der Unterschrift klären sollten

  • Welche Fortbildung wird übernommen, und in welcher Höhe? Kurskosten, Prüfungsgebühr, Fahrt, Übernachtung sind vier verschiedene Posten.
  • Gehen die Kurstage vom Urlaub ab oder sind sie Arbeitszeit? Das ist bei mehrwöchigen Fortbildungen die größere Zahl.
  • Wie lange bindet es, und sinkt der Betrag monatlich?
  • Was passiert, wenn die Praxis kündigt?
  • Wer sucht die Fortbildung aus?

Lassen Sie sich die Vereinbarung geben, bevor Sie zusagen. Nicht aus Misstrauen - sondern weil beide Seiten wissen sollten, worauf sie sich einlassen.

Wie es bei uns läuft

In der Stellenanzeige steht, dass Fortbildungen bezuschusst oder übernommen werden, unabhängig davon, was jemand schon mitbringt. Welche Fortbildung wann sinnvoll ist, besprechen wir gemeinsam.

Eine Bindungsfrist gibt es, wie fast überall. Wir zeigen sie Ihnen schriftlich, bevor Sie irgendetwas unterschreiben.

Prüfen Sie es nach

Alles, was auf diesen Seiten über die Arbeit bei Physio EU steht, können Sie im Gespräch nachfragen oder an einem Hospitationstag selbst sehen. Ein Anruf ist keine Bewerbung.