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Ratgeber

Wie lange ist ein Rezept für Physiotherapie gültig?

28 Kalendertage ab Ausstellung. Bei dringlichem Behandlungsbedarf 14 Tage. Was passiert, wenn die Frist verstreicht - und wie man es verhindert.

Jörn Schmidt, Physiotherapeut, Orthopädische Manuelle Therapie Aktualisiert am 18. September 2026 3 Minuten

Wie lange ist ein Rezept für Physiotherapie gültig?

Wie lange ist eine Heilmittelverordnung gültig?

28 Kalendertage ab dem Ausstellungsdatum. Innerhalb dieser Frist muss die Behandlung begonnen haben - nicht abgeschlossen sein, nur begonnen. Entscheidend ist der erste Termin.

Ist auf der Verordnung das Feld „Dringlicher Behandlungsbedarf“ angekreuzt, verkürzt sich die Frist: Dann muss die Behandlung aus medizinischen Gründen innerhalb von 14 Tagen beginnen.

Was passiert, wenn die Frist abläuft?

Die Verordnung verfällt. Sie kann nicht rückwirkend verlängert werden, und sie kann in aller Regel auch nicht nachträglich korrigiert werden. Dann hilft nur ein neues Rezept von der verordnenden Ärztin oder dem verordnenden Arzt.

Das kostet Zeit - einen neuen Arzttermin, ein neues Rezept, einen neuen Therapiebeginn. Es lohnt sich deshalb, gleich nach dem Arztbesuch anzurufen.

Wie verhindert man, dass die Frist abläuft?

Rufen Sie an, sobald Sie das Rezept in der Hand halten. Auch dann, wenn Sie erst in drei Wochen anfangen möchten: Der erste Termin muss innerhalb der Frist liegen, und ob ein Platz frei ist, klärt ein Anruf in zwei Minuten.

Schauen Sie außerdem auf das Ausstellungsdatum - nicht auf den Tag, an dem Sie das Rezept abgeholt haben. Die Frist läuft ab Ausstellung.

Was gilt für die Zeit zwischen den Terminen?

Neben der Frist für den Behandlungsbeginn gibt es eine Regel für Unterbrechungen: Eine begonnene Behandlungsserie darf nicht beliebig lange pausieren, sonst gilt sie als abgebrochen. Wenn Sie in den Urlaub fahren oder krank werden, sagen Sie uns Bescheid - dann finden wir eine Lösung, bevor daraus ein Problem wird.

Wie bekomme ich einen Termin?

Telefonisch unter 02251 777944 oder persönlich in der Praxis. Bringen Sie zum ersten Termin Ihre Verordnung mit, dazu vorhandene Befunde wie Röntgen-, CT- oder MRT-Bilder.

Termin vereinbaren

Telefonisch oder persönlich in der Praxis. Bringen Sie Ihre Verordnung mit und, falls vorhanden, Befunde.

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