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Ratgeber

Wie viele Behandlungen stehen auf einem Rezept?

In der Regel sechs. Danach entscheidet die Ärztin, ob es weitergeht. Was die Heilmittel-Richtlinie vorgibt und warum ein Folgerezept kein Sonderfall ist.

Jörn Schmidt, Physiotherapeut, Orthopädische Manuelle Therapie Aktualisiert am 18. September 2026 4 Minuten

Wie viele Behandlungen stehen auf einem Rezept?

Wie viele Termine stehen auf einem Rezept?

In der Regel sechs. So sieht es die Heilmittel-Richtlinie für die erste Verordnung vor. Auf Ihrem Rezept finden Sie die Zahl im Feld „Verordnungsmenge“.

Sechs Termine sind kein Behandlungsplan, sondern eine erste Strecke. Danach schaut die verordnende Ärztin oder der verordnende Arzt, wie weit Sie gekommen sind - und entscheidet, ob es weitergeht.

Was ist ein Verordnungsfall?

Der größere Rahmen. Je nach Diagnosegruppe sieht die Richtlinie eine orientierende Behandlungsmenge vor: 12, 18 oder bis zu 30 Einheiten für denselben Behandlungsfall. Diese Menge verteilt sich auf mehrere Rezepte zu je sechs Terminen.

„Orientierend“ heißt: Es ist keine harte Obergrenze. Bei medizinischer Begründung darf die Ärztin darüber hinausgehen.

Was ist ein Folgerezept?

Das nächste Rezept im selben Behandlungsfall. Sie bekommen es bei derselben Ärztin, die die erste Verordnung ausgestellt hat, und es umfasst wieder in der Regel sechs Termine.

Folgerezepte gibt es so oft, wie es medizinisch nötig ist. Es gibt keine Zahl, ab der Schluss ist.

Was Sie dabei im Blick behalten sollten: Zwischen zwei Rezepten darf keine zu lange Pause liegen, sonst gilt die Serie als abgebrochen und beginnt neu. Wenn Sie merken, dass Ihr Rezept zur Neige geht, sagen Sie uns Bescheid - wir erinnern Sie auch von uns aus daran.

Was bedeutet das für die Zuzahlung?

Die gesetzliche Zuzahlung fällt je Verordnung an: 10 Prozent der Behandlungskosten plus 10 Euro. Bei einem Folgerezept fällt sie erneut an.

Alle Zuzahlungen eines Jahres zählen auf Ihre Belastungsgrenze ein. Wer sie erreicht, bekommt von der Krankenkasse einen Befreiungsausweis. Mehr zur Zuzahlung

Was, wenn sechs Termine nicht reichen?

Das ist der Normalfall, nicht die Ausnahme. Beschwerden, die über Monate entstanden sind, verschwinden nicht in drei Wochen.

Sagen Sie es uns während der Behandlung, nicht erst beim letzten Termin. Wir können Ihnen dann eine Rückmeldung für Ihre Ärztin mitgeben, was sich verändert hat und was noch offen ist. Das macht das Gespräch dort kürzer und die Entscheidung leichter.

Termin vereinbaren

Telefonisch oder persönlich in der Praxis. Bringen Sie Ihre Verordnung mit und, falls vorhanden, Befunde.

Für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten

Ein Satz genügt. Den Rest klären wir im Gespräch.

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